Erleichterungen beim Nachweis eines Diebstahls im Versicherungsrecht

Kategorie: Recht | 18. August 2020

Einem Versicherungsnehmer kommen bei dem Nachweis des Diebstahls Beweiserleichterungen zugute. Er muss nur „ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zuließen“. Dies entschied das OLG Braunschweig (Az. 11 U 151/19).

Weitere Informationen: Erleichterungen beim Nachweis eines Diebstahls im Versicherungsrecht

Quelle: www.datev.de

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