Erleichterungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht

Kategorie: Recht | 27. März 2020

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 zahlreiche Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt, die der Bundestag zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Gesetzes ist, die Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger abzumildern.

Weitere Informationen: Erleichterungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht

Quelle: www.datev.de

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