Erleichterungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht
Kategorie: Recht | 27. März 2020
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 zahlreiche Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt, die der Bundestag zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Gesetzes ist, die Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger abzumildern.
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Quelle: www.datev.de