Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen

Kategorie: Recht | 12. Dezember 2018

Das BSG entschied, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen (Az. B 6 KA 50/17 R).

Weitere Informationen: Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen

Quelle: www.datev.de

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