Ermäßigter Steuersatz für Beratungsleistungen einer Verbraucherzentrale

Kategorie: Steuern | 29. März 2018

Laut FG Hamburg erfolgen Kundenberatungen einer Verbraucherzentrale, die als gemeinnütziger Verein eingetragen ist, im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs. Denn sie dienten in ihrer Gesamtrichtung dazu, die steuerbegünstigten, satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen (Az. 1 K 2/16).

Weitere Informationen: Ermäßigter Steuersatz für Beratungsleistungen einer Verbraucherzentrale

Quelle: www.datev.de

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