Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

Kategorie: Recht | 27. Juni 2018

Der BGH hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014 nicht verfassungswidrig ist (Az. IV ZR 201/17).

Weitere Informationen: Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

Quelle: www.datev.de

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