Ermittlung des Einheitswerts eines mit sog. Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes
Kategorie: Steuern | 28. September 2018
Ein Flachdachgebäude falle lt. FG Hamburg nicht unter die begünstigende Drittel-Regelung, der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach ist kein ausgebautes Dachgeschoss i. S. der Bewertungsrichtlinie (Az. 3 K 236/17).
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Quelle: www.datev.de