Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen

Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2022

Das FG Münster hat im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen (Az. 5 V 3238/21 u. a.).

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Quelle: www.datev.de

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