Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
Kategorie: Recht | 13. März 2020
Der BGH hat über ein Verfahren zu entscheiden, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnen (Az. V ZR 33/19).
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Quelle: www.datev.de