Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Der BayVGH hat die die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des VG München, mit dem dieses auf Antrag der Landeshauptstadt München zur Durchsetzung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum gegenüber dem Antragsgegner Ersatzzwangshaft von längstens einer Woche angeordnet hat, zurückgewiesen (Az. 12 C 17.1544).

Weitere Informationen: Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Atypische Arbeitszeiten: Mehr als ein Viertel . . . ...

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat . . . ... [weiterlesen]

AI-Act verabschiedet: Einheitliche Regeln für Künstliche . . . ...

Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von . . . ... [weiterlesen]

Archiv