Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar

Kategorie: Steuern | 13. Dezember 2017

Anders als das FG Nürnberg (Az. 7 K 1356/14) hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann (Az. 3 K 3130/17). Das Verfahren ist bereits beim BFH anhängig (BFH-Az. VI R 50/17).

Weitere Informationen: Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar

Quelle: www.datev.de

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