Erstattung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger für den Monat der Geburt setzt Sozialleistungen für Folgemonat(e) voraus

Kategorie: Steuern | 15. September 2017

Laut FG Münster kann das Kindergeld für den Monat der Geburt eines Kindes grundsätzlich nur dann an den Sozialleistungsträger erstattet werden, wenn sich der Berechtigte mindestens auch im Folgemonat noch im Sozialleistungsbezug befindet (Az. 7 K 561/17 Kg).

Weitere Informationen: Erstattung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger für den Monat der Geburt setzt Sozialleistungen für Folgemonat(e) voraus

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig . . . ...

Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung . . . ... [weiterlesen]

Guidelines zur KI-Definition (AI Act) veröffentlicht . . .

Die EU-Kommission hat am 06.02.2025 Leitlinien veröffentlicht, die das Ziel . . . ... [weiterlesen]

Archiv