Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Kategorie: Recht | 17. Juli 2017

Das AG München entschied, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht. Die Erkrankung eines Blindenhundes ist nicht Teil der Bedingungen (Az. 191 C 17044/16).

Weitere Informationen: Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv