Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Kategorie: Recht | 17. Juli 2017

Das AG München entschied, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht. Die Erkrankung eines Blindenhundes ist nicht Teil der Bedingungen (Az. 191 C 17044/16).

Weitere Informationen: Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Quelle: www.datev.de

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