Erste Beschwerdeentscheidungen des OVG zum vorläufigen Weiterbetrieb von Spielhallen nach der seit 1. Juli 2017 geltenden Rechtslage

Kategorie: Recht | 6. September 2017

Beim OVG Niedersachsen sind derzeit rund 130 Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen zum Weiterbetrieb von Spielhallen nach der seit dem 1. Juli 2017 geltenden Rechtslage anhängig. In zwei Verfahren mit unterschiedlicher Fallkonstellation wurden nun Entscheidungen getroffen, die für die Erledigung der weiteren Beschwerdeverfahren wegweisend sind (Az. 11 ME 206/17 und 11 ME 330/17).

Weitere Informationen: Erste Beschwerdeentscheidungen des OVG zum vorläufigen Weiterbetrieb von Spielhallen nach der seit 1. Juli 2017 geltenden Rechtslage

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes . . . ...

Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich . . . ... [weiterlesen]

Experten rechnen mit anhaltend hoher Inflation . . . ...

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten nur einen leichten . . . ... [weiterlesen]

Archiv