Erstmals taggenaue Schmerzensgeldberechnung und aktuellere Ermittlung des Haushaltsführungsschadens

Kategorie: Recht | 2. November 2018

Das OLG Frankfurt berechnet als erstes deutsches Oberlandesgericht Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn (Az. 22 U 97/16).

Weitere Informationen: Erstmals taggenaue Schmerzensgeldberechnung und aktuellere Ermittlung des Haushaltsführungsschadens

Quelle: www.datev.de

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