Erteilung einer einheitlichen Betriebserlaubnis für eine aus einer Haupt- und Nebenstelle bestehenden Kindertagesstätte

Kategorie: Recht | 24. August 2017

Laut BVerwG kann eine Kindertagesstätte, die nach der Konzeption ihres Trägers räumlich dezentral in Form einer Hauptstelle und einer in einem Nachbarort gelegenen Nebenstelle betrieben werden soll, als Einrichtung i. S. des Kinder- und Jugendhilferechts Gegenstand einer einheitlichen Betriebserlaubnis sein (Az. 5 C 1.16).

Weitere Informationen: Erteilung einer einheitlichen Betriebserlaubnis für eine aus einer Haupt- und Nebenstelle bestehenden Kindertagesstätte

Quelle: www.datev.de

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