EU-Kommission befreit lebensrettende Güter für Ukrainerinnen und Ukrainer von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2022

Die EU-Kommission hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, die Einfuhr von Lebensmitteln, Decken, Zelten, Stromgeneratoren und anderen lebensrettenden Ausrüstungsgegenständen, die für vom Krieg betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer bestimmt sind, vorübergehend von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer zu befreien.

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Quelle: www.datev.de

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