EU-Kommission darf staatliche Beihilfe Spaniens an die Betreiber der Plattform für terrestrisches Fernsehen nicht zurückfordern

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017

Der EuGH hält den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der staatlichen Beihilfe Spaniens für die Betreiber der Plattform für terrestrisches Fernsehen angeordnet wird, für nicht ausreichend begründet und hat ihn daher für nichtig erklärt (Rs. C-66/16 P).

Weitere Informationen: EU-Kommission darf staatliche Beihilfe Spaniens an die Betreiber der Plattform für terrestrisches Fernsehen nicht zurückfordern

Quelle: www.datev.de

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