EU-Unterstützung bei Naturkatastrophen tritt am 27.07.2017 in Kraft

Kategorie: Recht | 28. Juli 2017

Ab dem 27.07.2017 können EU-Mitgliedsländer, die von einer Naturkatastrophe betroffen sind, einen speziellen EU-Finanzmechanismus aktivieren. Alle Mitgliedsländer können ab dem ersten Tag einer Katastrophe Unterstützung beantragen. Das berichtet die EU-Kommission.

Weitere Informationen: EU-Unterstützung bei Naturkatastrophen tritt am 27.07.2017 in Kraft

Quelle: www.datev.de

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