EU: Vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS auf Juni 2026

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Februar 2024

Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren. Darauf weist die WPK hin.

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Quelle: www.datev.de

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