EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für coronageschädigten öffentlichen Nahverkehr

Kategorie: Recht | 11. August 2020

Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regional-Personenverkehrs in Deutschland können für Ausfälle aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschädigt werden. Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung über 6 Mrd. Euro genehmigt.

Weitere Informationen: EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für coronageschädigten öffentlichen Nahverkehr

Quelle: www.datev.de

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