EuG zu staatlichen Beihilfen zugunsten von Luftverkehrsunternehmen

Kategorie: Recht | 13. Mai 2020

Das EuG wies die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die von Italien gewährte Beihilfe zugunsten von mehreren Luftverkehrsunternehmen, die Sardinien anfliegen, für rechtswidrig erklärt wurde (Rs. T-607/17, T-716/17und T-8/18).

Weitere Informationen: EuG zu staatlichen Beihilfen zugunsten von Luftverkehrsunternehmen

Quelle: www.datev.de

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