EuGH: Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2023

Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann sich jedoch darauf beschränken, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist. So der EuGH (Rs. C-154/21).

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Quelle: www.datev.de

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