EuGH klärt Arbeitgeberfrage im internationalen Lkw-Verkehr

Kategorie: Recht | 16. Juli 2020

Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern das Transportunternehmen ist, das diesen Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, das ihre Lohnkosten trägt und das tatsächlich befugt ist, sie zu entlassen (Rs. C-610/18).

Weitere Informationen: EuGH klärt Arbeitgeberfrage im internationalen Lkw-Verkehr

Quelle: www.datev.de

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