EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte von schwangeren und stillenden Frauen

Kategorie: Recht | 20. September 2018

Der EuGH entschied, dass schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, als Nachtarbeit leistend anzusehen sind und daher besonderen Schutz in Hinsicht auf Nachtarbeit genießen (Rs. C-41/17).

Weitere Informationen: EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte von schwangeren und stillenden Frauen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen . . . ...

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien . . . ... [weiterlesen]

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung . . . ...

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung . . . ... [weiterlesen]

Archiv