EuGH: Störendes Verhalten eines Fluggastes kann einen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen

Kategorie: Recht | 12. Juni 2020

Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen, der das Luftfahrtunternehmen von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen wegen der Annullierung oder großen Verspätung des betreffenden Fluges oder eines nachfolgenden Fluges befreien kann, den es selbst mit demselben Luftfahrzeug durchgeführt hat. So entschied der EuGH (Rs. C-74/19).

Weitere Informationen: EuGH: Störendes Verhalten eines Fluggastes kann einen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen

Quelle: www.datev.de

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