EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien

Kategorie: Steuern | 27. Juni 2017

Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. So der EuGH (Rs. C-74/16).

Weitere Informationen: EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rezessionsrisiko marginal gestiegen – positiv bei . . . ...

Die kurzfristigen Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich unter . . . ... [weiterlesen]

Digitaler Euro: Rat der EU legt . . . ...

Der Rat der EU hat sich auf seine Verhandlungsposition zur . . . ... [weiterlesen]

Archiv