EuGH zu Unternehmensinsolvenz und Arbeitnehmerrechten
Kategorie: Steuern und Recht | 28. April 2022
Werden in einem Pre-pack-Verfahren Aktiva übertragen, ist der Erwerber nicht verpflichtet, die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Das betreffende Verfahren muss aber durch Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sein. So der EuGH (Rs. C-237/20).
Quelle: www.datev.de