EuGH zur „Abschalteinrichtung“ bei Dieselkraftfahrzeugen
Kategorie: Recht | 30. April 2020
Laut EuGH-Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene „Abschalteinrichtung“ dar (Rs. C-693/18).
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Quelle: www.datev.de