EuGH zur Entsendung von Arbeitnehmern – Sanktionsregelung bei Verstoß gegen Entsenderichtlinie

Kategorie: Steuern und Recht | 8. März 2022

Das nationale Gericht muss sich bei der Entsendung von Arbeitnehmern versichern, dass die Sanktionen für die Verletzung von administrativen Verpflichtungen verhältnismäßig sind. Es kann eine nationale Sanktionsregelung anwenden, die gegen die Entsenderichtlinie verstößt, sofern es die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen sicherstellt. So entschied der EuGH (Rs. C-205/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf . . . ...

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse . . .

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31.12.2029. Der Bundesrat hat . . . ... [weiterlesen]

Archiv