EuGH zur Frage, ob eine nicht ausgehandelte Vertragsklausel unter das Unionsrecht zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen fällt
Kategorie: Recht | 9. Juli 2020
Eine Vertragsklausel, die nicht ausgehandelt wurde, sondern auf einer Regelung beruht, die nach nationalem Recht zwischen den Parteien gilt, wenn insoweit nichts anderes vereinbart wurde, fällt nicht unter das Unionsrecht zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen. So entschied der EuGH (Rs. C-81/19).
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Quelle: www.datev.de