EuGH zur Verantwortlichkeit von Kraftverkehrsunternehmen für Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Mai 2023
Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer nicht dadurch entledigen, dass es diese auf Dritte überträgt. So entschied der EuGH (Rs. C-155/22).
Quelle: www.datev.de