Exoskelett als Hilfsmittel bei Querschnittslähmung

Kategorie: Recht | 15. April 2020

Gesetzlich Versicherte müssen sich nicht auf die alleinige Versorgung mit einem Aktivrollstuhl und einem Stehrollstuhl verweisen lassen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 5 KR 675/19).

Weitere Informationen: Exoskelett als Hilfsmittel bei Querschnittslähmung

Quelle: www.datev.de

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