Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

Kategorie: Recht | 6. März 2020

Das Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus in der Hosentasche während der Arbeitszeit sei nicht betrieblich veranlasst, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen, selbst wenn es erst durch das Verbringen eines Dienstschlüssels in die Tasche zu einer Explosion kam. Es liege kein Arbeitsunfall vor. So das SG Düsseldorf (Az. S 6 U 491/16).

Weitere Informationen: Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

Quelle: www.datev.de

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