Explosive Geburtstagsüberraschung – Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

Kategorie: Recht | 1. April 2019

Das OLG Koblenz entschied, dass ein Beschenkter grundsätzlich davon ausgehen darf, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotenzial birgt, welches sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann (Az. 4 U 979/18).

Weitere Informationen: Explosive Geburtstagsüberraschung – Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

Quelle: www.datev.de

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