Externe Teilung im Versorgungsausgleich bei verfassungskonformer Normanwendung mit dem Grundgesetz vereinbar

Kategorie: Recht | 26. Mai 2020

Das BVerfG entschied, dass bei verfassungskonformer Anwendung die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar ist (Az. 1 BvL 5/18).

Weitere Informationen: Externe Teilung im Versorgungsausgleich bei verfassungskonformer Normanwendung mit dem Grundgesetz vereinbar

Quelle: www.datev.de

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