Fahrerbewertungsportal muss geändert werden

Kategorie: Recht | 20. Oktober 2017

Das Internetportal „www.fahrerbewertung.de“ ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit Anordnungen der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umgestaltung der Plattform (Az. 16 A 770/17).

Weitere Informationen: Fahrerbewertungsportal muss geändert werden

Quelle: www.datev.de

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