Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job will Tariflohn
Kategorie: Recht | 21. März 2019
Ein-Euro-Jobs dürfen nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden, die keine reguläre Arbeit verdrängen. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Fahrgastbegleitservice der ÜSTRA in Hannover diesen Anforderungen genügt (Az. L 11 AS 109/16).
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Quelle: www.datev.de