Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt
Kategorie: Recht | 5. Juni 2020
Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 1 BA 15/18)-
Weitere Informationen: Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt
Quelle: www.datev.de