Fahrschulunterricht ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht
Kategorie: Steuern | 14. März 2019
Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht. So entschied der EuGH (Rs. C-449/17).
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Quelle: www.datev.de