Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Das VG Koblenz hat einer Falschparkerin die Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs auferlegt, obwohl die Abschleppmaßnahme schon nach unverhältnismäßig kurzer Zeit veranlasst wurde und trotz der Tatsache, dass der „normale“ Verkehr die betroffene Stelle habe passieren können (Az. 5 K 520/17.KO).

Weitere Informationen: Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für . . . ...

Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur . . . ... [weiterlesen]

Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ...

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ... [weiterlesen]

Archiv