Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Das VG Koblenz hat einer Falschparkerin die Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs auferlegt, obwohl die Abschleppmaßnahme schon nach unverhältnismäßig kurzer Zeit veranlasst wurde und trotz der Tatsache, dass der „normale“ Verkehr die betroffene Stelle habe passieren können (Az. 5 K 520/17.KO).

Weitere Informationen: Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

„Stahlschock“ könnte jährlich 50 Milliarden Euro . . . ...

Bis zu 50 Milliarden Euro jährlicher Wertschöpfungsverlust drohen der deutschen . . . ... [weiterlesen]

IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen . . . ...

Auch im dritten Quartal 2025 sind die Preise für Immobilien . . . ... [weiterlesen]

Archiv