Fehlende Übergangsvorschriften bei Sportprüfungen an der Universität Koblenz-Landau
Kategorie: Recht | 7. Januar 2020
Das VG Koblenz hat darauf hingewiesen, dass es bei Sportprüfungen an der Universität Koblenz-Landau nicht ausreichend war, dass die Institutsleitung die Änderung der Prüfungsordnung den Studierenden durch Aushänge mitgeteilt hat, sondern die Übergangsvorschrift hätte in der Prüfungsordnung selbst geregelt werden müssen (Az. 4 K 575/19.KO).
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Quelle: www.datev.de