Fehlende waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient

Kategorie: Recht | 8. Oktober 2018

Das VG Trier entschied, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit die Feststellung einer dauerhaften permanenten persönlichen Eignung erfordert, die bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten mit cannabinoiden Stoffen nicht bejaht werden kann (Az. 2 K 11388/17).

Weitere Informationen: Fehlende waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv