Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für die Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Regelungen an Schulen

Kategorie: Steuern und Recht | 26. Mai 2021

Der Erlass von gegen die Schulleitung bzw. die Lehrkräfte gerichteten Anordnungen zur Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen gehört nicht zu den im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens eröffneten Maßnahmen. Zuständig sind vielmehr die Verwaltungsgerichte. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 UF 90/21).

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Quelle: www.datev.de

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