Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein 

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Juli 2025

das Finanzgericht Münster entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellt, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet (Az. 12 K 1916/21).

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Quelle: www.datev.de

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