Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben
Kategorie: Recht | 25. Juli 2017
Das VG Berlin entschied, dass die deutsche Niederlassung eines Internetportals zur Vermittlung privater Unterkünfte vorerst keine näheren Auskünfte zu Online-Inseraten geben muss (Az. VG 6 L 162.17).
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Quelle: www.datev.de