Fernbusbahnhof bleibt am Flughafen

Kategorie: Recht | 28. August 2017

Das VG Köln hat die Klage auf Nutzung zweier Bushaltestellen in Köln abgewiesen, da es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe und der von der Stadt angebotene Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung eine angemessene Alternative darstelle (Az. 18 K 6887/15, 18 K 6888/15).

Weitere Informationen: Fernbusbahnhof bleibt am Flughafen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Auch bei vakantem Ausschussvorsitz im Deutschen . . . ...

Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens . . .

Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, . . . ... [weiterlesen]

Archiv