Fernwärme – was gehört auf die Homepage des Versorgers?

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen, das auf seiner Homepage weder über seine Versorgungsbedingungen informiert noch Preisangaben macht, verstößt nicht allein deswegen gegen § 1 Abs. 4 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), nach welcher diese Angaben vom Unternehmen ʺin geeigneter Weise öffentlich bekanntzugebenʺ sind. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 U 150/16).

Weitere Informationen: Fernwärme – was gehört auf die Homepage des Versorgers?

Quelle: www.datev.de

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