Fernwärme – was gehört auf die Homepage des Versorgers?

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen, das auf seiner Homepage weder über seine Versorgungsbedingungen informiert noch Preisangaben macht, verstößt nicht allein deswegen gegen § 1 Abs. 4 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), nach welcher diese Angaben vom Unternehmen ʺin geeigneter Weise öffentlich bekanntzugebenʺ sind. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 U 150/16).

Weitere Informationen: Fernwärme – was gehört auf die Homepage des Versorgers?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Eilantrag gegen „Gendern in der Schule“ . . . ...

Das VG Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen die . . . ... [weiterlesen]

Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund . . . ...

Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- . . . ... [weiterlesen]

Archiv