Festlegung einer Höchstaltersgrenze für den Laufbahnaufstieg von Bundesbeamten ohne gesetzliche Ermächtigung unzulässig

Kategorie: Recht | 18. August 2020

Die Bewerbung eines Bundesbahnbeamten um Übernahme in die nächsthöhere Laufbahn darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass der Beamte die in Verwaltungsvorschriften des Bundeseisenbahnvermögens bzw. in der Bundeslaufbahnverordnung vorgesehene Altersgrenze von 58 Jahren überschreitet. Dies entschied das VG Düsseldorf (Az. 10 L 1192/20).

Weitere Informationen: Festlegung einer Höchstaltersgrenze für den Laufbahnaufstieg von Bundesbeamten ohne gesetzliche Ermächtigung unzulässig

Quelle: www.datev.de

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