Festsetzung der Versorgungsbezüge im Einzelfall rechtmäßig

Kategorie: Recht | 26. Juni 2018

Die Festsetzung gekürzter Versorgungsbezüge wegen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand kann lt. VG Koblenz nicht nachträglich geändert werden, wenn der Antragsteller seine Schwerbehinderung nicht erwähnt hatte (Az. 5 K 196/17).

Weitere Informationen: Festsetzung der Versorgungsbezüge im Einzelfall rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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